Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge über die Bewirtung sowie alle in diesem Zusammenhang von der Martin Fauster GmbH (Restaurant) für den Vertragspartner (Kunden) erbrachten Leistungen (Bewirtungsvertrag).

1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Restaurant ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

2. Vertragsschluss; Kein Widerrufsrecht

2.1 Die Angebote und Präsentationen der Speisen, Getränke und sonstigen Leistungen des Restaurants in Speisekarten, Aushängen und sonstigen Printmedien sowie in sämtlichen Online-Medien stellen keine Angebote im Rechtssinne, sondern nur die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten seitens des Kunden dar.

2.2 Da es sich bei dem Restaurant um einen Betrieb der gehobenen Kategorie mit einer begrenzten Auswahl hochwertiger und stets frisch zubereiteter Speisen handelt, kommt bereits ein verbindlicher Bewirtungsvertrag zustande, wenn das Restaurant die Reservierungsanfrage (Angebot) des Kunden annimmt. Soweit mit dem Kunden bereits bei Reservierung die Bewirtung mit konkret ausgewählten Speisen und/oder Getränken (Menü) vereinbart wird, ist der Kunde – unter
Berücksichtigung etwaiger Wahlmöglichkeiten bei einzelnen Gängen – zur Abnahme und Bezahlung des Menüs verpflichtet.

2.3 Auch wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht in Bezug auf den Bewirtungsvertrag zu.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

3.1 Das Restaurant ist verpflichtet, dem Kunden die reservierten Tische/Plätze zur vereinbarten Zeit vertragsgemäß zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Bewirtung zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise für die bestellten Speisen und Getränke sowie die vereinbarten bzw. von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für die vom oder für den Kunden beauftragten Leistungen und Auslagen des Restaurants gegenüber Dritten (z.B. Tischschmuck).

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Die Abrechnung erfolgt in Euro (€). Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung verpflichteten. 

3.5 Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Restaurant bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Soweit es sich nicht um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt, kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen.

 

4. Rücktritt des Kunden, Zahlungspflicht bei Nichterscheinen

4.1 Sofern zwischen dem Restaurant und dem Kunden kein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Bewirtungsvertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt zurücktreten, ohne zur Zahlung oder zum Schadensersatz gegenüber dem Restaurant verpflichtet zu sein. 

4.2 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Restaurant im Falle der Vereinbarung eines konkreten Menüs den Anspruch auf die Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung bzw. Nicht-Erscheinens des Kunden (No Show). Das Restaurant hat die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Tische/Plätze und dem Verkauf des Menüs sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Kann das Menü nicht anderweitig verkauft werden, so kann das Restaurant den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Menüpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart, bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Restaurant einer Vertragsaufhebung nicht zu, ist der Kunde im Falle der Nichtinanspruchnahme der Leistung bzw. Nicht-Erscheinens (No Show) verpflichtet, eine Pauschale in Höhe von EUR 50,00 pro reservierten Platz zu zahlen hat. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Restaurant keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

 

5. Rücktritt des Restaurants

5.1 Solange der Kunde kostenfrei vom Bewirtungsvertrag zurücktreten kann, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Bewirtungsvertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich reservierten Tischen/Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Restaurants mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Reservierung bereit ist.

5.2 Wird eine im Einzelfall vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Bewirtungsvertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Bewirtungsvertrag zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Epidemie, Pandemie sowie behördlich angeordnete Verbote oder Einschränkungen der Bewirtung) oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Tische/Plätze schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen reserviert werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;
• der Kunde reservierte Tische/Plätze nicht rechtzeitig in Anspruch nimmt (Ziffer 6.3).

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Restaurants begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. Tisch- und Platzreservierung

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Tisches/Platzes, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Reservierte Tische/Plätze stehen dem Kunden zum Zeitpunkt der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Tische/Plätze sind vom Kunden bis spätestens 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Inanspruchnahme vereinbart wurde, ist das Restaurant berechtigt, gebuchte Tische/Plätze anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Restaurant steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

7. Haftung des Restaurants

7.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Restaurants gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.

7.2 Im Übrigen haftet das Restaurant vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadens- oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund.

7.3 Der in Ziffer 7.2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht:
(i) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Restaurants und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen,
(ii) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf,
(iii) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
(iv) im Falle der Übernahme einer Garantie sowie
(v) bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

7.4 Der in Ziffern 7.2 und 7.3 geregelte Haftungsausschluss gilt auch für Pflichtverletzungen, die vor dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangen wurden. Die Haftung des Restaurants für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie die Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung erst nach dem Vertragsschluss begangen worden wäre. Daher verzichtet der Kunde in diesem Umfang auf ihm etwaig zustehende, bereits entstandene Ersatzansprüche und das Restaurant nimmt diesen Verzicht an.

7.5 Sollte dem Restaurant oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fallen, haftet das Restaurant außer im Falle der Ziffer 7.3 (iii), (iv) und (v) nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden sowie nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.

7.6 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Ziffern 7.2 bis einschließlich 7.5 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Restaurants.

7.7 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Regelungen in dieser Ziffer 7 nicht verbunden.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Für die AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Restaurant und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

8.2 Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Restaurants. Das Restaurant ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

8.3 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Restaurant darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Restaurant nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.